- Die Selbstständigkeit soll hauptberuflich ausgeübt werden und die Arbeitslosigkeit wird damit beendet
- Es bestehen noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit
- Eine fachkundige Stelle bescheinigt, dass das Geschäftsmodell und die persönlichen Voraussetzungen eine Existenzgründung und einen langfristen Erfolg der Selbstständigkeit ermöglichen. Fachkundige Stellen sind zum Beispiel die IHK, die HWK oder Banken. In meinem Fall war es KölnBusiness, es kann auch der DJV angefragt werden beispielsweise. Hier kommt es natürlich stark darauf an, in welcher Branche gegründet wird.
Jede arbeitslose Person bekommt eine Vermittlungsfachkraft zur Seite gestellt, die Hauptansprechpartner:in ist. Diese Person beurteilt, ob man die notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse besitzt, um erfolgreich selbstständig zu sein. Sie entscheidet letzten Endes darüber, ob der Gründungszuschuss bewilligt wird oder nicht. Der Gründungszuschuss ist reine Ermessensleistung. Niemand hat einen gesetzlichen Anspruch auf den Zuschuss.