Der Gründungszuschuss wird zunächst für sechs Monate bewilligt. Die Summe hängt von der Höhe des Arbeitslosengeldes ab.
Gründungszuschuss pro Monat = Höhe des Arbeitslosengelds + 300 Euro
Nach den sechs Monaten können weitere 9 Monate lang 300 Euro ausgezahlt werden. Dafür muss nachgewiesen werden, dass die hauptberufliche Tätigkeit weiterhin besteht.
Der Gründungszuschuss wird nicht versteuert.