Übersicht: Gründungszuschuss

Diese Woche ist mein Themenschwerpunkt der Gründungszuschuss. Personen, die sich selbstständig machen möchten, können bei verschiedenen Institutionen Fördermittel beantragen. Je nach dem, in welcher Branche gegründet werden soll, kommen unterschiedliche Fördertöpfe in Frage.

Wer Arbeitslosengeld I bezieht, kann sich für den Gründungszuschuss bewerben.

Das Erstgespräch

Wer den Gründungszuschuss beantragen möchte, sollte sich informieren, BEVOR er das Erstgespräch mit seinem Sachbearbeitenden führt. Du solltest schon konkrete Pläne im Kopf haben, die Hand und Fuß haben. Das wurde mir von mehreren Seiten empfohlen. Keine Schwäche zeigen, nicht planlos wirken. Jeglicher Kontakt kann den Ausgang des Antrags beeinflussen. Und bitte, lasse dich nicht entmutigen, wenn dir sein Gegenüber von deinem Vorhaben abrät oder dir direkt sagt, dass du von ihm oder ihr den Zuschuss definitiv nicht bekommen wirst. Denn, wenn du einen zukunftsorientierten Businessplan hast und beispielsweise in einer Branche arbeitest, in der es Gang und Gäbe ist selbstständig zu sein, brauch die Person erstmal Argumente gegen dein Vorhaben. Mir wurde das ebenfalls am Telefon gesagt: Sie bekommen von mir keinen Zuschuss. Habe ich in der ersten Instanz auch nicht. Aber es gibt immer noch das Mittel des Widerspruchs. Dann schaut sich eine andere Person den Plan an und prüft dein Vorhaben unvoreingenommen. Und so habe ich doch noch den Zuschuss bewilligt bekommen. Also nicht entmutigen lassen!

Folgende Unterlagen werden für den Antrag benötigt:

  1. vollständig ausgefüllter Antrag auf Existenzgründungszuschuss. Diesen erhältst du von deiner Vermittlungsfachkraft.
  2. Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Das sind zum Beispiel die IHK, die HWK oder Banken. In meinem Fall war es KölnBusiness, es kann auch der DJV angefragt werden beispielsweise. Hier kommt es natürlich stark darauf an, in welcher Branche gegründet wird.
  3. Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Auch dieses Formular bekommst du von der Agentur für Arbeit.
  4. Finanzamt-Bescheinigung über die Anmeldung der selbständigen Tätigkeit. Hier reicht auch eine Kopie des gestellten Formulars, welches du via Elster an dein Finanzamt übermittelt hast. Schließlich brauchen die Ämter eine Weile, bis sie deinen Antrag bearbeitet haben.
  5. Nachweis der unternehmerischen Eignung (z.B. durch fachliche und/oder unternehmerische Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder Teilnahme an Maßnahmen). KölnBusiness bietet beispielsweise einige kostenlose Gründungsseminare an, die gerade zu Covid-19-Zeiten auch alle online stattfinden. Diese und ähnliche Angebote gibt es auch in anderen Städten. Auch die VHS und andere Institutionen bieten Fortbildungen an.
  6. Lebenslauf
  7. Ggf. Portfolio – auch hier kommt es darauf an, in welcher Branche du unterwegs sein wirst. In sämtlichen kreativen Berufen ist ein Portfolio sinnvoll. Es gilt zu beweisen: Du hast die Fähigkeiten langfristig erfolgreich in der Selbstständigkeit zu sein. Ich habe beispielsweise in meinem Portfolio gezeigt, für wen ich bereits selbstständig tätig bin.
  8. Unternehmenskonzept / Businessplan (detaillierte Beschreibung des Vorhabens). Dazu wird es einen gesonderten Artikel von mir geben.  
  9. Finanzierungsplan. Auch dazu schreibe ich einen extra Artikel.
  10. Fotokopien / Entwürfe wesentlicher Verträge (z.B. Handelsvertreter-, Übernahme-, Mietvertrag). Das ist ganz individuell.
  11. Anhang: Begründung der Förderung. Dies ist ein formloses Dokument in dem du nochmal erläuterst, warum du den Gründungszuschuss erhalten solltest. Warum sollte die Agentur für Arbeit dieses Fördermittel an dich auszahlen? Was bringst du mit, was dich dazu qualifiziert, selbstständig tätig zu sein? Warum möchtest du überhaupt den Zuschuss? Inwiefern unterstützt er dich bei deinem Vorhaben? 

 

Wichtig

Den Gründungszuschuss nicht zu früh beantragen, denn: Sobald der Antrag bei der Agentur für Arbeit eingereicht ist, erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld und die Selbstständigkeit startet. Nutze also die Zeit, die Existenzgründung vorzubereiten. Eine Webseite aufbauen, Marketing betreiben, das Netzwerk erweitern, neue Kunden akquirieren, ggf. Geschäftsräume suche, Steuersachen klären und und und. Denn, wer Arbeitslosengeld bezieht, darf auch nebenher selbstständig tätig sein. Man kann sich ganz einfach über das Online-Portal tageweise von der Arbeitslosigkeit abmelden. So kann die Selbstständigkeit sukzessive aufgebaut werden, bereits während dem Bezug von Arbeitslosengeld I.