Hartnäckig bleiben!
Als ich mich dazu entschieden habe mich selbstständig zu machen, informierte ich mich bei verschiedensten Stellen worauf ich alles achten muss und welche Reche und Pflichten ich als Selbstständige habe. (Wenn man es ganz genau nimmt, bin ich nicht selbstständig sondern freiberuflich tätig. Der Einfachheit halber bezeichne ich mich aber als selbstständig.)
Ich habe auch einige Freundinnen und Bekannte, die sich selbstständig gemacht haben und weiß deswegen, dass es die Möglichkeit gibt den Gründungszuschuss zu beantragen. Mit diesem Zuschuss kann die Bundesagentur für Arbeit Arbeitslose unterstützen, die sich selbstständig machen möchten. Dafür gibt es ein paar formelle Voraussetzungen (die ich alle erfülle). Jedoch reicht das nicht, letzten Endes ist es Ermessenssache des Sachbearbeitenden der Agentur für Arbeit, ob frau nun den Zuschuss bekommt oder nicht. Wie die Beantragung eines Gründungszuschusses abläuft, erkläre ich in einem späteren Post.
Ich rief also bei meiner Sachbearbeiterin der Agentur an, um mich über den Gründungszuschuss zu informieren. Denn, laut der Internetseite des Arbeitsamts ist der erste Schritt zur Selbstständigkeit: Die Beratung. Ich schrieb ihr also eine Mail und bat um einen Gesprächstermin. Sie rief mich ein paar Tage später unangekündigt an und verkündete mir: Das können Sie direkt vergessen. Von mir bekommen Sie keinen Gründungszuschuss. Sie sind so gut qualifiziert, Sie bekommen auf jeden Fall einen Job. Nur, wer keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, bekommt von mir einen Zuschuss. Punkt.
Unterstützung suchen ist richtig und wichtig
Wow. Da war ich erstmal baff. Zum Glück kannte ich mich ein wenig aus und habe genug Personen in meinem Umkreis, die den Zuschuss bekommen haben, um zu wissen, dass meine Qualifikationen kein K.O.-Kriterium sind. Also suchte ich mir Unterstützung bei KölnBusiness. Die städtische Tochtergesellschaft informiert, vernetzt und vermittelt in allen wirtschafts- und verwaltungsrelevanten Fragen und unterstützt Selbstständige und Freiberufler in der Gründungsphase. Meine Ansprechpartnerin gab mir eine exzellente Beratung, checkte meinen Business-und Finanzplan auf Herz und Nieren und gab mir wichtige Tipps für meine Unterlagen. So reichte ich, bestens vorbereitet und beraten, Ende Mai meinen Antrag auf Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit ein.
Aufgeben: Keine Option!
Nach rund sechs Wochen bekam ich einen Ablehnungsbescheid. Mit meinen Qualifikationen sei ich bestens gerüstet für den Arbeitsmarkt, deswegen sollte ich keine Probleme haben einen Job in Festanstellung zu bekommen. Innerlich schäumte ich vor Wut. Kennt sich diese Frau überhaupt in meiner Branche aus? Die meisten Produktionsfirmen setzen auf Kurzverträge und Freiberufler. Kaum jemand stellt Menschen gerade fest und unbefristet ein. Und Corona hat die Situation auf dem Arbeistmarkt nicht verbessert. Wie kommt sie also zu dieser Behauptung? Naja. Mir war ja eh klar, dass meine Sachbearbeiterin meinen Antrag ablehnen würde.
Ich konnte diesen Bescheid aber nicht so auf mir sitzen lassen und reichte Widerspruch ein. In diesem Schreiben entkräftete ich all ihre Argumente und machte nochmal deutlich, warum ich eine gute Kandidatin für ein Zuschuss bin. Eine Woche später bekam ich den Bescheid: Meinem Widerspruch wird stattgegeben. Ich bekomme den Gründungszuschuss. Yaaaay.
Und die Moral von der Geschicht: Hartnäckigkeit zahlt sich aus! Man sollte immer an sich glauben und für sich und seine Bedürfnisse einstehen.